Herkunftsnachweisregister (HKNR) für Strom aus erneuerbaren Energiequellen


Der Aufbaustab Herkunftsnachweisregister wurde im Umweltbundesamt eingerichtet, um eine Verpflichtung Deutschlands aus der EU-Richtlinie 2009/28/EG zu erfüllen. Gemäß Art. 15 dieser Richtlinie müssen die Mitgliedstaaten Herkunftsnachweise für Strom aus erneuerbaren Energien ausstellen und in einem elektronischen Register erfassen. Diese Herkunftsnachweise werden bei Verkauf übertragen und nach Verwendung entwertet.

§ 55 Abs. 4 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (PDF) regelt gemeinsam mit der Verordnung über Herkunftsnachweise für Strom aus erneuerbaren Energien (Herkunftsnachweisverordnung – HkNV) (PDF) vom 28. November 2011, die am 08. Dezember 2011 im Bundesgesetzblatt (BGBl. I, 2447) veröffentlicht wurde, die Einrichtung des Herkunftsnachweisregisters im Umweltbundesamt. Neben der Ausstellung, der Übertragung und der Entwertung dieser Nachweise wird es eine weitere Aufgabe sein, ausländische Herkunftsnachweise anzuerkennen. Geplant ist die Inbetriebnahme des Registers für die zweite Jahreshälfte 2012.

Quelle: http://www.umweltbundesamt.de/energie/hknr/index.htm

Das Arbeitspaket 5 zum Grundlagenpapier BDEW zum Herkunftsnachweis-Register (siehe Anlagen und Materialien) dient der Erläuterung der von der Bundesnetzagentur im Februar 2012 zur Konsultation gestellten Datenformate.

Nach dem Login (oben rechts) finden Mitglieder weitere Informationen und Serviceleistungen.