Europäische Energiepolitik
Anfang 2007 hat die EU im Rahmen ihrer strategischen Überprüfung der Energiepolitik (Strategic Energy Review II) ihre bisherige Energie- und Klimaschutzpolitik gebündelt und neu ausgerichtet und damit einen wesentlichen Schritt hin zu einer umfassenderen Politik zur Gewährleistung einer langfristig sicheren, wettbewerbsfähigeren und nachhaltigeren Energiepolitik getan. Wesentliche daraus resultierende Gesetzgebungsmaßnahmen wurden im Rahmen des Dritten Binnenmarktpakets und des sog. Energie- und Klimaschutzpakets 2009 endgültig verabschiedet.
Vor dem Hintergrund der langfristig notwendigen Umgestaltung der Energieversorgung mit dem Ziel einer CO2-armen Gesellschaft hat die Europäische Kommission mit ihrer am 10. November 2010 veröffentlichten Mitteilung „Energie 2020" sowie der geplanten „Energy Roadmap 2050" die Diskussion zur weiteren strategischen Ausrichtung bis 2020 und 2050 erneut angestoßen.
Nach Auffassung des BDEW ist eine gemeinsame europäische Energiepolitik unerlässlich. Sie stellt weitgehend die effizienteste Reaktion auf die globalen Herausforderungen im Energiebereich dar, die alle Mitgliedstaaten gleichermaßen betreffen: Der Klimawandel, die steigende Importabhängigkeit, der Druck auf die Energieressourcen sowie die gesicherte Versorgung aller Konsumenten mit Energie zu erschwinglichen Preisen. Dabei sollte die Politik allerdings vorrangig, soweit wie möglich, den Rahmen für grundsätzlich unternehmerisches Handeln setzen.
Hintergrund:
Bereits bei den Anfängen der europäischen Integration spielte mit den Verträgen zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS, 1951) sowie der Europäischen Atomgemeinschaft (Euratom, 1957) das Thema Energie eine herausragende Rolle. Im Rahmen der Entwicklung von der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft zur heutigen Europäischen Union wurde jedoch erst mit der jüngsten Vertragsänderung im Vertrags von Lissabon am 1. Dezember 2009 erstmals auch im EU-Vertrag eine eigene Kompetenz im Energiebereich (Vgl. Art. 4 Abs. 2 i; Art. 194 AEUV) verankert. Bis dahin hat die EU hauptsächlich über ihre Kompetenzen zur Verwirklichung des EU-Binnenmarktes und im Bereich der Umweltpolitik mit wesentlichen strategischen Beschlüssen und einer Vielzahl von Rechtsetzungsakten die Energieerzeugungs- und -versorgungsstrukturen sowie -märkte in Europa entscheidend beeinflusst. Hierzu zählen u.a. Vorgaben zur Schaffung eines liberalisierten gemeinsamen Energiebinnenmarktes, zur Steigerung der Energieeffizienz, zur Minderung von CO2- Emissionen, zur Nutzung erneuerbarer Energiequellen, zur Anlagensicherheit, im Bereich der Klima- und Umweltschutzpolitik insgesamt, aber auch die Förderung vorrangiger europäischer Energieinfrastruktur, Forschung & Entwicklung und das zunehmende Betreiben einer Energieaußenpolitik.
Als Reaktion auf die Wirtschafts- und Finanzkrise beschloss die EU im Jahr 2009 im Rahmen des sogenannten „European Energy Programme for Recovery" die Förderung von Vorhaben in den Bereichen Gas- und Elektrizitätsinfrastruktur, Offshore-Windenergie sowie Kohlendioxidabscheidung, -transport und -speicherung.
Unter den nachfolgenden Seiten finden Sie weitergehende Hintergrundinformationen zu den wesentlichen Inhalten.
Roadmap hin zu einer CO2-armen Energieversorgung bis 2050 (externer Link)
Programm zur Konjunkturbelebung im Energiebereich (EEPR) (externe Links)
07. Dezember 2011 | |
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Im Dialog mit Politik und Öffentlichkeit: Neue Ausgabe des BDEW-Magazins "Streitfragen!" erschienenEnde November ist eine weitere Ausgabe des BDEW-Magazins erschienen, das sich an Politik und Fachöffentlichkeit richtet. Auch alle Mitgliedsunternehmen haben bereits ein Druckexemplar erhalten. mehr... |
01. Juni 2011 | |
EU: Einigung auf Kriterien für KKW-StresstestsAm 25. Mai 2011 haben sich die Atomaufsichtsbehörden der EU-Mitgliedstaaten (ENSREG) und die Europäische Kommission auf Kriterien und die Methodik für eine umfassende Risiko- und Sicherheitsbewertung europäischer Kernkraftwerke geeinigt. Darin eingeschlossen ist auch die Prüfung der Folgen von schweren Unfällen, wie z.B. Flugzeugabstürzen. Das Mandat für die Erarbeitung der sog. Stresstests hatte der Europäische Rat der Europäischen Kommission und den Atomaufsichtsbehörden am 24./25. März 2011 erteilt. Da dieses Mandat bisher Aspekte möglicher terroristischer Anschläge nicht umfasst, soll dieser Themenbereich zunächst in einer Arbeitsgruppe aus Mitgliedstaaten und Kommission geprüft werden. mehr... |
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